Eingliederungszuschuss (EGZ)
Eingliederungszuschuss (allgemein):
Ziel:
Arbeitgeber können bei Einstellung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen sowie von
schwerbehinderten Menschen Eingliederungszuschüsse erhalten.
Förderhöhe: Max. 50 % des Arbeitsentgeltes
Förderdauer: Max. 12 Monate
Fördervoraussetzungen:
- Vermittlungshemmnisse wie Alter, gesundheitliche Einschränkungen oder fachliche Defizite
- Höhe und Dauer der Förderung in Abhängigkeit von der Minderleistung des Arbeitnehmers
und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen
- Einzelfallentscheidung (kein Rechtsanspruch)
Ansprechpartner: Örtlich zuständige Arbeitsagentur/ARGE nach vorangegangener Beratung
Eingliederungszuschuss für AN unter 25 Jahren ohne Berufsabschluss:
Förderhöhe:
- 50 % des Arbeitsentgeltes; davon 35 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt und 15 % für Qualifizierung
- max. 500 € mtl. zzgl. 20 %iger AG-Anteil am Gesamt-SV-Beitrag
Förderdauer: Max. 12 Monate
Fördervoraussetzungen: Arbeitnehmer mit mind. 6-monatiger Arbeitslosigkeit
Eingliederungszuschuss für AN unter 25 Jahren mit Berufsabschluss:
Förderhöhe: 25 bis 50 % des Arbeitsentgeltes; max. 250 bis 500 € mtl.
Förderdauer: Max. 12 Monate
Fördervoraussetzungen: Arbeitnehmer mit mind. 6-monatiger Arbeitslosigkeit
Eingliederungszuschuss für AN mit vollendetem 50. LJ:
Förderhöhe: Mind. 30 % des Arbeitsentgeltes
Förderdauer: Max. 36 Monate
Fördervoraussetzungen: Arbeitnehmer mit mind. 6-monatiger Arbeitslosigkeit oder erschwerter Vermittlungsfähigkeit
