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Eingliederungszuschuss (EGZ)

Eingliederungszuschuss (allgemein):

Ziel:

Arbeitgeber können bei Einstellung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen sowie von
schwerbehinderten Menschen Eingliederungszuschüsse erhalten.

Förderhöhe:  Max. 50 % des Arbeitsentgeltes
Förderdauer:  Max. 12 Monate
Fördervoraussetzungen:
- Vermittlungshemmnisse wie Alter, gesundheitliche Einschränkungen oder fachliche Defizite
- Höhe und Dauer der Förderung in Abhängigkeit von der Minderleistung des Arbeitnehmers
  und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen
- Einzelfallentscheidung (kein Rechtsanspruch)

Ansprechpartner:  Örtlich zuständige Arbeitsagentur/ARGE nach vorangegangener Beratung


Eingliederungszuschuss für AN unter 25 Jahren ohne Berufsabschluss:

Förderhöhe:
- 50 % des Arbeitsentgeltes; davon 35 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt und 15 % für Qualifizierung
- max. 500 € mtl. zzgl. 20 %iger AG-Anteil am Gesamt-SV-Beitrag
Förderdauer:  Max. 12 Monate
Fördervoraussetzungen:  Arbeitnehmer mit mind. 6-monatiger Arbeitslosigkeit


Eingliederungszuschuss für AN unter 25 Jahren mit Berufsabschluss:

Förderhöhe:  25 bis 50 % des Arbeitsentgeltes; max. 250 bis 500 € mtl.
Förderdauer:  Max. 12 Monate
Fördervoraussetzungen:  Arbeitnehmer mit mind. 6-monatiger Arbeitslosigkeit


Eingliederungszuschuss für AN mit vollendetem 50. LJ:

Förderhöhe:  Mind. 30 % des Arbeitsentgeltes
Förderdauer:  Max. 36 Monate
Fördervoraussetzungen: Arbeitnehmer mit mind. 6-monatiger Arbeitslosigkeit oder erschwerter Vermittlungsfähigkeit

 

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