Ausgewählte Förderinstrumente des Bundes
Das ESF-Bundesprogramm verfolgt vier Programmschwerpunkte.
Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind die folgenden vier Bundesressorts an der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms beteiligt: das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dies ist eine deutliche Ausweitung der Ressortbeteiligung gegenüber der vorherigen Förderperiode.
A) Beschäftige, Unternehmen und Existenzgründung
Zielgruppen der Förderung
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Unternehmen, vor allem KMUs
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Beschäftigte, vor allem Ältere, Migranten und Niedrigqualifizierte
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Beschäftigte in Kurzarbeit
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Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die sich selbstständig machen wollen
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Existenzgründer und Existenzgründerinnen in den ersten fünf Jahren nach Gründung
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Arbeitnehmerinnen und Existenzgründerinnen
B) Weiterbildung und Qualifizierung
Schwerpunkte der ESF-Förderung:
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Unterstützung Jugendlicher
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Förderung der Weiterbildung
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Integration zugewanderter Akademiker
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Unterstützung der Bildungsforschung
C) Beschäftigung und soziale Integration
Schwerpunkte der ESF-Förderung:
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Vorhaben zum Fachkräfteaustausch etwa durch Studienbesuchsprogramme
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Projekte zur Erhöhung der Beschäftigungschancen von Jugendlichen, Auszubildenden und Erwerbstätigen
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