Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)
1. Förderung der beruflichen Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter:
Ziel: Arbeitgeber können für die Weiterbildung des Arbeitnehmers bei fehlendem Berufsabschluss
oder langjähriger Berufsentfremdung oder Beschäftigung auf Helferebene einen Zuschuss
um Arbeitsentgelt erhalten.
Fördervoraussetzungen: Erstattung der Weiterbildungskosten an Arbeitnehmer
nach Vorlage des Zertifikats
Ansprechpartner: Örtlich zuständige Arbeitsagentur nach vorangegangener Beratung
2. Förderung der beruflichen Weiterbildung älterer Beschäftigter:
Fördervoraussetzungen:
- Übernahme der Weiterbildungskosten für beschäftigte Arbeitnehmer über 45.LJ
- Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter
3. Förderung der beruflichen Weiterbildung für alle beschäftigten ArbeitnehmerInnen
(neu und rückwirkend ab 01.02.2009):
- Erweiterung für alle ArbeitnehmerInnen in allen Unternehmen,
deren Berufsausbildung und letzte Weiterbildung mind. 4 Jahre zurückliegt.
- Erstattung von 100 % Lehrgangskosten, Fahrtkosten etc.
Mögliche Gründe für den Ausschluss einer Förderung:
- Qualifizierung ist nicht AZWV-zugelassen
(Anerkennungs- und Zulassungs-verordnung – Weiterbildung)
- Die Maßnahme findet im Unternehmen durch betriebsfremde Dozenten statt.
- Der Zeitpunkt der letzten Qualifizierung oder der Berufsabschluss des AN liegt keine 4 Jahre zurück
(im Falle der Ausweitung für alle AN und Betriebe).
