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Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)

1. Förderung der beruflichen Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter:

Ziel:
  Arbeitgeber können für die Weiterbildung des Arbeitnehmers bei fehlendem Berufsabschluss
         oder langjähriger Berufsentfremdung oder Beschäftigung auf Helferebene einen Zuschuss
         um Arbeitsentgelt erhalten.
Fördervoraussetzungen:  Erstattung der Weiterbildungskosten an Arbeitnehmer
                                         nach Vorlage des Zertifikats
Ansprechpartner:  Örtlich zuständige Arbeitsagentur nach vorangegangener Beratung

2. Förderung der beruflichen Weiterbildung älterer Beschäftigter:

Fördervoraussetzungen:

-  Übernahme der Weiterbildungskosten für beschäftigte Arbeitnehmer über 45.LJ
-  Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter

3. Förderung der beruflichen Weiterbildung für alle beschäftigten ArbeitnehmerInnen
(neu und rückwirkend ab 01.02.2009):

-  Erweiterung für alle ArbeitnehmerInnen in allen Unternehmen,
   deren Berufsausbildung und letzte Weiterbildung mind. 4 Jahre zurückliegt.
-  Erstattung von 100 % Lehrgangskosten, Fahrtkosten etc.

Mögliche Gründe für den Ausschluss einer Förderung:

-  Qualifizierung ist nicht AZWV-zugelassen
   (Anerkennungs- und Zulassungs-verordnung – Weiterbildung)
-  Die Maßnahme findet im Unternehmen durch betriebsfremde Dozenten statt.
-  Der Zeitpunkt der letzten Qualifizierung oder der Berufsabschluss des AN liegt keine 4 Jahre zurück
   (im Falle der Ausweitung für alle AN und Betriebe).

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